Wer kann eine GmbH gründen? |
Grundsätzlich jeder. Die GmbH ist zwar eine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, die Gesellschafter müssen aber keine Kaufleute sein. Das GmbH-Gesetz macht auch keine Angaben bezüglich der Anzahl der Gesellschafter, so dass auch die Gründung einer Einmann-GmbH (bzw. die Einpersonen-GmbH) möglich ist.
Gründer bzw. Beteiligte einer GmbH können sowohl inländische als auch ausländische natürliche Personen oder auch juristische Personen sein. Auch Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können die Gesellschafterposition einnehmen.
Einschränkungen gibt es hingegen, wenn spezielle GmbHs gegründet werden. So dürfen z. B. nur Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Rechtsanwaltsgesellschaft gründen. Eine ähnliche Begrenzung auf bestimmte Berufsgruppen liegt für die Ingenieur- und Architektengesellschaften vor.
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