Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch) |
Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wen er einstellt. Nicht jede Frage im Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch) ist allerdings erlaubt. Es gibt einige Fragen, die der Bewerber falsch beantworten darf, ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen dürfen. Beantwortet der Bewerber allerdings eine zulässige Frage unrichtig, droht ihm ein jähes Ende seines Vertrages: Der Arbeitgeber kann dann unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitsvertrag anfechten.
Die Anfechtung ist sogar noch Jahre nach der Einstellung und sogar dann möglich, wenn die unrichtigen Angaben (z. B. eine gefälschte Zeugnisnote) sich nicht akut im Arbeitsverhältnis ausgewirkt haben. Untersuchungen können auch die Befragung von früheren Arbeitgebern, Nachbarn und Freunden über Charakter, allgemeine Eigenschaften, Ruf, Lebensweise usw. umfassen.
Grundsätzlich gilt: Hat die Information nichts mit dem auszuübenden Job zu tun und besteht kein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers, ist sie unzulässig, der Bewerber hat ein Recht zur Lüge.
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