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Angaben ändern
Hier können Sie jederzeit Ihre Angaben ändern. Wählen Sie einfach die Antwort aus, die Sie korrigieren möchten, und klicken Sie auf ändern. Sie können dann Ihre Angaben ändern und beginnen an dieser Stelle mit der Erstellung Ihres Dokuments neu.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihrer Sorgerechtsverfügung:
Die Sorgerechtsverfügung muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
a) FÜR ALLEINERZIEHENDE: Die Sorgerechtsverfügung wird handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben, b) FÜR UNVERHEIRATETE ELTERN: Die Sorgerechtsverfügung wird von jedem Elternteil einzeln handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben, c) FÜR VERHEIRATETE ELTERN: Die Sorgerechtsverfügung wird von einem Elternteil handschriftlich niedergeschrieben und von beiden Elternteilen unterschrieben, oder
Die Sorgerechtsverfügung wird mithilfe eines Notars errichtet.