Sorgerechtsverfügung

Erstellen Sie mit wenigen Klicks ein rechtssicheres Dokument. Mehr als nur ein Muster! Durch die zahlreichen Textvarianten erhalten Sie ein auf Ihre individuellen Wünsche zugeschnittenes juristisches Dokument.
Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung?
Rufen Sie uns an unter 069 - 24 74 34 -550
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
info@janolaw.de
Vorschau
Vorschau
Wichtiger Hinweis zur Form Ihrer Sorgerechtsverfügung:

Die Sorgerechtsverfügung muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:

  1. a) FÜR ALLEINERZIEHENDE: Die Sorgerechtsverfügung wird handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben,
    b) FÜR UNVERHEIRATETE ELTERN: Die Sorgerechtsverfügung wird von jedem Elternteil einzeln handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben,
    c) FÜR VERHEIRATETE ELTERN: Die Sorgerechtsverfügung wird von einem Elternteil handschriftlich niedergeschrieben und von beiden Elternteilen unterschrieben, oder
  2. Die Sorgerechtsverfügung wird mithilfe eines Notars errichtet.