Schritt 5 zum eigenen Grundstück: Grundbuch |
Schritt 5: Erst mit dem Eintrag im Grundbuch wird der Erwerber der neue Eigentümer des Grundstücks. Eine Umschreibung im Grundbuch kann mehrere Wochen dauern. Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in dem die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken dargelegt werden. Zuständig ist das Grundbuchamt bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Das Grundbuch kann eingesehen werden, wenn man ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Die Grundbuchämter stellen für den Nachweis dieses berechtigten Interesses unterschiedliche Anforderungen auf: Während dem einen Amt die Behauptung der Kaufabsicht ausreicht, verlangen das andere Amt eine Bestätigung durch den potentiellen Verkäufer. Sobald die Eigentumsumschreibung erfolgt ist, bekommt man eine sog. Eintragungsnachricht vom Grundbuchamt.
Jetzt informieren & buchen › |