Schritt 4 zum eigenen Grundstück: Notar |
Sobald Schritt 1 bis 3 erledigt sind, sollten Sie nach Rücksprache mit dem Verkäufer als Schritt 4 einen Termin bei einem Notar ausmachen. Vor dem Notar wird dann der Grundstückskaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber geschlossen.
Nach der Beurkundung kümmert sich in der Regel der Notar um das weitere Vorgehen, d. h. der Notar oder seine Angestellten besorgen die erforderlichen Unterlagen und betreuen die Eigentumsumschreibung.
Die Immobilie ist erst durch die Umschreibung im Grundbuch wirksam auf den Käufer übertragen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass diese Umschreibung im Grundbuch mehrere Wochen dauert.
Daher ist es wichtig, dass der Käufer eine sog. Auflassungsvormerkung beantragt, damit der Verkäufer in der Zeit zwischen Beurkundung des Kaufvertrages und Umschreibung im Grundbuch keine Belastungen mehr auf dem Grundstück eintragen lassen kann.
Sollten Käufer und Verkäufer eine reibungslose Abwicklung des Kaufvertrages wünschen, ist es sinnvoll, sich eines sog. Notaranderkontos zu bedienen. Über dieses Konto kann nur der Notar verfügen. Auf dieses Konto zahlt der Käufer den Kaufpreis ein.
Wenn beispielsweise der Kauf eines lastenfreien Grundstücks vereinbart ist, stellt der Notar das Grundstück lastenfrei und zahlt dem Verkäufer den Kaufpreis erst aus, wenn die ordnungsgemäße Umschreibung im Grundbuch erfolgt und die Übergabe des Grundstücks gesichert ist.
Jetzt informieren & buchen › |