Die Mietpreisbremse gilt da, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Die Bundesländer regeln in Rechtsverordnungen, in welchen Gebieten Grenzen der Mieterhöhung gelten sollen. Ein Gebiet kann jedoch für längstens fünf Jahre zu einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt werden. Dies soll dann der Fall sein, wenn:
- die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt,
- die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den Bundesdurchschnitt deutlich übersteigt,
- die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass erforderlicher Wohnraum durch Neubautätigkeit geschaffen wird, oder
- geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
Erklärt ein Bundesland ein Gebiet zum angespannten Wohnungsmarkt, wird die Miethöhe bei einer Neuvermietung begrenzt. Der Vermieter einer Wohnung kann dort bei einer Wiedervermietung einen Aufschlag in Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Gleichzeitig besteht aber Bestandsschutz für die bisherige Miete. Damit wird, bei einer Neuvermietung, kein Vermieter gezwungen, seine Wohnung unter dem bisherigen Preisniveau zu vermieten.
Von der Mietpreisbremse werden Neubauten und Gebäude ausgenommen, die umfassend modernisiert wurden. Eine Modernisierung soll dann umfassend sein, wenn sie einem Neubau nahe kommt. Als Richtwert wird ein Investitionsvolumen in Höhe von 30 Prozent der Kosten für einen vergleichbaren Neubau genannt.
Die Kappungsgrenze begrenzt die Möglichkeit des Vermieters in einem laufenden Mietverhältnis die Miete zu erhöhen. Grundsätzlich ist dabei ein Spielraum von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren gegeben, falls die ortsübliche Miete in dieser Höhe angestiegen ist. Die Bundesländer können Gebiete festlegen, in denen die Grenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Diese Möglichkeit besteht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Kappungsgrenze regelt nur die Höhe der Miete in einem laufenden Mietverhältnis. Wird eine Wohnung neu vermietet, hat die Kappungsgrenze keinen Einfluss auf die Miethöhe bei einer Neuvermietung.
Mietpreisbremse Bundeslandspezifisch (Stand: 01.01.2022, ohne Gewähr):Land Baden-Württemberg:Hier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in 89 Städten und Gemeinden.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 30.06.2025.
Details:
Mietpreisbegrenzungsverordnung BW ›Freistaat BayernHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in 203 Städten und Gemeinden.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 31.12.2025.
Details:
Mieterschutzverordnung (MiSchuV) ›Land BerlinHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in ganz Berlin.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 31.05.2025. Der sog. Mietendeckel wurde dagegen am 25.03.2021 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt.
Details:
Mietbegrenzungsverordnung (Heft Nr. 9) ›Land BrandenburgHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in Potsdam und 31 weiteren Städten und Gemeinden.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 31.12.2025.
Details:
Mietpreisbegrenzungsverordnung ›Freie Hansestadt BremenHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit für die Stadt Bremen.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 30.11.2025.
Details:
Mietenbegrenzungsverordnung ›Freie und Hansestadt HamburgHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in ganz Hamburg.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 30.06.2025.
Details:
Mietpreisbegrenzungsverordnung ›Land HessenHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in 49 Städten und Gemeinden.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 25.11.2025.
Details:
Mieterschutzverordnung (MiSchuV) ›Land Mecklenburg-VorpommernHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in den Städten Rostock und Greifswald.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 30.09.2023.
Details:
Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung ›Land NiedersachsenHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in 18 Städten und Gemeinden.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 31.12.2027.
Details:
Mieterschutzverordnung ›Land Nordrhein-WestfalenHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in 18 Städten und Gemeinden.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 30.06.2025.
Details:
Mieterschutzverordnung - MietSchVO NRW ›Land Rheinland-PfalzHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in fünf Städten.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 07.10.2025.
Details:
Mietpreisbegrenzungsverordnung ›SaarlandHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit nicht.
Freistaat SachsenHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit nicht.
Land Sachsen-AnhaltHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit nicht.
Land Schleswig-HolsteinHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit nicht.
Freistaat ThüringenHier gilt die Mietpreisbremse zurzeit in den Städten Jena und Erfurt.
Die aktuelle Verordnung ist wirksam bis zum 31.12.2025.
Details:
Mietpreisbegrenzungsverordnung-ThürMietBegrVO ›
Zurück zur Übersicht