Ausführung der Schönheitsreparaturen |
Grundsätzlich kann der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst vornehmen. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass diese von einem Handwerker ausgeführt werden. Allerdings muss die Ausführung der Arbeiten fachgerecht und von mittlerer Art und Güte sein.
Der Vermieter braucht sich also nicht mit "Hobby-Qualität" zufrieden zu geben. So müssen beispielsweise die Decken und Wände streifenfrei und deckend gestrichen sein und kleinere Schäden beseitigt werden.
Jetzt informieren & buchen › |