In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch die Auftragsverarbeitung geregelt. |
Eine Auftragsverarbeitung liegt z. B. vor, wenn ein Webseitenbetreiber (= Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) einen Webanalysedienst wie Google Analytics (= Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO) in seine Webseite einbaut. Aber auch die Auslagerung von IT-Dienstleistungen wie z. B. für Lohnabrechnung oder Finanzbuchhaltung fallen in dieses Regelungsgebiet. Wenn der Verantwortliche einen Auftragsverarbeiter einschaltet, um Daten zu verarbeiten, muss er eine sorgfältige Auswahl treffen. Die Dienstleister/Auftragsverarbeiter müssen Garantien bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen DSGVO konform durchgeführt werden und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Die Garantien müssen ''hinreichend'' sein, d. h.
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