Auftragsverarbeitung (DSGVO)Ihr Assistent für eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung hilft Ihnen mit einfachen und erläuterten Fragen, alle wichtigen Details in einer rechtssicheren Vorlage festzulegen.
|
Sobald Dritte damit beauftragt werden, personenbezogene Daten zu verarbeiten (z. B. Buchhaltung, Lohnabrechnung) ist an eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu denken. Dies gilt für Online-Shops etwa auch dann, wenn die Webseite auf Basis eines Content-Management-Systems (CMS) bei einem Webhosting-Anbieter betrieben wird oder die Dienste eines Zahlungsdienstleisters genutzt werden.
Praxishinweis: In der Regel wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vom Auftragnehmer gestellt. Wenn Sie einen Dienstleister beauftragen wollen, sollten Sie diesen vorab fragen, ob er ein entsprechendes Muster vorhält.
Hinweis: Die janolaw AG ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.
Empfehlung: Datenschutz Dokumenten Paket + Telefonische Rechtsberatung ›
|
€
15,60
inkl. Mehrwertsteuer |