Verpflichtung auf die Vertraulichkeit (DSGVO)Ihr Assistent für eine Verpflichtungserklärung hilft Ihnen mit einfachen und erläuterten Fragen, alle wichtigen Details online in einer rechtssicheren Vorlage nach Ihren Wünschen festzulegen.
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Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen von ihrem Arbeitgeber schriftlich über ihre Pflichten beim Umgang mit diesen Daten informiert werden. Dies betrifft praktisch alle Personen, die mit Computern arbeiten (z. B. einen E-Mail-Account haben) oder Papierakten bearbeiten. Der Kreis der zu verpflichtenden Personen umfasst ergänzend zum regulären Mitarbeiterstamm auch Auszubildende, Praktikanten, Referendare, Leiharbeiter und ehrenamtlich Tätige. Mit dem Assistenten erstellen Sie eine entsprechende Belehrung.
Hinweis: Die janolaw AG ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.
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