Verarbeitungsverzeichnis (DSGVO)Ihr Assistent für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses hilft Ihnen mit einfachen und erläuterten Fragen, alle wichtigen Details in einer rechtssicheren Vorlage festzulegen.
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Mit dem Verarbeitungsverzeichnis wird der Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen beschrieben. Dies betrifft eine Vielzahl automatisierter Verarbeitungen. Die Nichterstellung eines solchen Verzeichnisses kann Bußgelder zur Folge haben.
Typische Verarbeitungstätigkeiten bei Online-Shops sind etwa die Lohnabrechnung und die Zahlungsabwicklung über externe Dienstleister, der Betrieb einer Webseite über einen Hosting-Dienstleister, die Kundenverwaltung oder Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und -bindung.
Hinweis: Die janolaw AG ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.
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