Meldung einer Datenpanne (DSGVO)Ihr Assistent für die Meldung einer Datenpanne hilft Ihnen mit einfachen und erläuterten Fragen, alle wichtigen Details online in einer rechtssicheren Vorlage nach Ihren Wünschen festzulegen.
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Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitsvorfällen (z. B. Hacking des Online-Shops), so bestehen gesetzliche Meldepflichten: Die Aufsichtsbehörde ist im Regelfall darüber innerhalb von 72 Stunden in Kenntnis zu setzen, betroffene Personen dagegen nur bei vorliegendem hohem Risiko (was eher selten der Fall ist).
Mit dem Assistenten können Sie sowohl die Meldung an die Behörde als auch ein Schreiben an die Betroffenen entwerfen.
Eine Vielzahl von Landesdatenschutzbeauftragten hat inzwischen Webtools zur Meldung einer Datenpanne entwickelt. Wenn dies der Fall ist, empfehlen wir deren Nutzung, um den Vorgang zu beschleunigen. Allerdings können Sie mit unserem Modul zugleich auch ein Schreiben an die von der Datenpanne Betroffenen erstellen, was die Module der Behörden nicht vorsehen.
Hinweis: Die janolaw AG ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.
Empfehlung: Datenschutz Dokumenten Paket + Telefonische Rechtsberatung ›
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