DSGVO und DatenschutzbehördenDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 EU-weit die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
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Die deutschen Datenschutzbehörden kontrollieren anlasslos Online-Shops. Täglich lesen wir von neuen Abmahnungen von Wettbewerbern und Gerichtsurteilen. Wir informieren Sie in der Rubrik DSGVO über relevante Themen aus den Bereichen Internet-, Arbeits- und Mietrecht. |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom Juni 2018 entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages für Datenverarbeitungen von Facebook mitverantwortlich sein können. In seinem Urteil vom Juli 2020 hat der EuGH die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" für nichtig erklärt.
Die Österreichische Datenschutzbehörde hatte den Einsatz von Google Analytics auf der Website eines österreichischen Unternehmens zu überprüfen und festgestellt, dass die Standardvertragsklauseln ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen als Rechtsgrundlage für den Datentransfer in die USA nicht ausreichen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (kurz: Wettbewerbszentrale) hat vor dem LG Frankfurt ein äußerst praxisrelevantes Urteil erstritten. Die Wettbewerbszentrale hat bei einer Überprüfung herausgefunden, dass Tracking-Cookies trotz eines vorgeschalteten Banners auch ohne Einwilligung gesetzt wurden.
Im Schrems II-Urteil hat der EuGH festgestellt, dass personenbezogene Daten nur dann in ein Land außerhalb des DSGVO-Geltungsbereichs (ein sog. Drittland) übermittelt werden dürfen, wenn dort ein mit der DSGVO vergleichbares Schutzniveau besteht. Dies sei aber in der USA nicht der Fall.
Nach dem Austritt aus der EU und damit auch aus dem Geltungsbereich der DSGVO musste die Datenübermittlung aus der EU in das Vereinigte Königreich auf neue rechtliche Füße gestellt werden. Die Europäische Kommission hat nun zwei Angemessenheitsbeschlüsse angenommen.
Von außen betrachtet erscheint das Gerät altertümlich, die Übertragungswege sind aber auf dem neuesten und damit datenschutzrechtlich problematischen Stand. Eine Orientierungshilfe der Landesbeauftragten für Datenschutz in Bremen hat Wellen geschlagen. Steht das Telefax vor dem Aus?
Das Amtsgericht (AG) Goslar hat in einem Verfahren wegen unerlaubter E-Mail Werbung einen Schadenersatzanspruch abgelehnt, weil es im Empfang einer einzigen unerlaubten Werbemail noch keinen auszugleichenden Schaden gesehen hat. Das BVerfG meint, dass über diese rechtliche Wertung zuerst der EuGH Stellung beziehen muss.
Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte (TLfDI) erhielt eine Beschwerde hinsichtlich der Nichteinhaltung des Datenschutzes, insbesondere in Bezug auf den Einsatz und die Ausgestaltung der Cookies und des Cookie-Banners auf einer Shop-Website. Daraufhin schickte die Behörde einen Fragen- und Forderungskatalog an den Shopbetreiber.
Für Webseitenbetreiber ist insbesondere der vorgeschlagene § 24 TTDSG von Bedeutung. Dieser Paragraf soll den Umgang mit Cookies und vergleichbaren Technologien (wie z. B. das Fingerprinting-Verfahren) regeln. Die bisherige Regelung im § 15 Abs. 3 TMG ist aufgrund der Rechtsprechung des EuGH bzw. des BGH nicht mehr praxistauglich.
Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs (Großbritannien und Nordirland) aus der EU ist auch ein Austritt aus dem Schutzbereich der DSGVO verbunden. Das Vereinigte Königreich müsste nun aus datenschutzrechtlicher Sicht wie ein Drittstaat behandelt werden, vergleichbar mit den Vereinigten Staaten von Amerika.
Datenschutzbehörden sind nicht nur Kontrollorgane, sondern sie bieten auch vorbeugend Hilfestellungen und Beratungen zu bestimmten Themen an. Der Boom von Videokonferenzsystemen hat die datenschutzrechtliche Nachfrage angekurbelt. Um ein einheitliches Vorgehen der vielen Datenschutzbehörden sicherzustellen, gibt es die DSK.
Die Datenschutzbehörde hat ein Rekordbußgeld in Höhe von 35,5 Millionen Euro gegen das schwedische Modeunternehmen H&M verhängt. Die rechtswidrige Erfassung privater Lebensumstände der Belegschaft begann bereits im Jahr 2014, öffentlich wurde die Datenerhebung durch einen Konfigurationsfehler im Jahr 2019.
Die Datenschutzbehörde hat eine Orientierungshilfe veröffentlicht mit Angaben zur Rechtslage, den nun folgenden Schritten der Behörde sowie einer Checkliste. Die Orientierungshilfe wendet sich in erster Linie zwar nur an Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Ausführungen und Anforderungen sind aber für alle Unternehmen relevant.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfDI) greift auch bei vermeintlich harmlosen Gewinnspielen durch und verhängt ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen die AOK Baden-Württemberg, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Fall ist aber auch für Unternehmen des Privatrechts relevant.
Der Europäische Gerichtshof hat den sog. "Privacy Shield" für unwirksam erklärt. Damit ist eine wichtige Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA weggefallen. Das Urteil erging zwar in einem Verfahren gegen Facebook, relevant ist es aber für Dienstleistungen von allen Unternehmen mit Sitz in den USA wie z. B. Google, Microsoft, Apple, etc.
Ein Websitebesucher muss über die beabsichtigte Cookie-Verwendung ausreichend klar informiert werden, er muss einwilligen und seine Einwilligung ggf. auch unkompliziert widerrufen können. Der beschriebene Vorgang lässt sich nicht mit einem bloßen Cookie-Hinweisbanner umsetzen.
Eigentlich soll die ePrivacy-Verordnung den Einsatz von Cookies regeln. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber ins Stocken geraten und ein konkreter Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nicht absehbar. Daher ist es auch die Aufgabe des EDSA, in der Zwischenzeit für eine EU-weit einheitliche Cookie-Praxis zu sorgen.
Da eine Stilllegung des öffentlichen Lebens auf Dauer nicht finanzierbar ist und ein Impfstoff in absehbarer Zeit wohl nicht zur Verfügung stehen wird, können Corona-Apps als schnelle und kostengünstige Hilfsmittel dienen. Der Preis sollte nicht der Datenschutz sein. Es geht dabei nicht nur um eine, sondern um mehrere Corona-Apps.
Bei Corona-Fällen gibt es insbesondere im Bereich des Arbeits- und des Datenschutzrechts viele Überschneidungen. Die Datenschutzbehörde beantwortet einige Fragen. Im Kern geht es hier um die Frage, welche Gesundheitsdaten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ausgetauscht werden müssen, können und dürfen.
Vor dem 26. November lag die Grenze noch bei 10 Mitarbeitern. Mit der Erhöhung der Mitarbeiterzahl sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Vereine von den Kosten und dem bürokratischen Aufwand eines betrieblichen Pflicht-Datenschutzbeauftragten entlastet werden.
Die DSGVO stellt allen Datenschutzbehörden einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Der Katalog gliedert sich in drei Abschnitte: Untersuchungs-, Abhilfe- und Genehmigungsbefugnisse. Mit den Untersuchungsbefugnissen sollen sie in die Lage versetzt werden, den Sachverhalt aufzuklären, um etwaige Verstöße festzustellen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat Leitlinien entworfen, damit sich in künftigen Verfahren gegen Unternehmen in den 16 Bundesländern eine einheitliche Auslegung der DSGVO-Bußgeldvorschriften etabliert. Bislang sind in Deutschland nicht viele und auch nicht sehr hohe Bußgelder wegen Datenschutzverstößen verhängt worden.
Die Datenpanne des Blutspendedienstes (vgl. janoRadar) sollten Websitebetreiber zum Anlass nehmen, den Einsatz dieses Marketing-Tools zu überprüfen. Beim Bayerischen Roten Kreuz waren Facebook-Pixel im Einsatz. Über diese Pixel kann Facebook die Nutzer identifizieren, verfolgen und ihnen u. a. gezielt Werbung anzeigen lassen.
Es ist ein DSGVO-Verstoß, wenn über Social Plugins ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten an Facebook übermittelt werden. Durch diese Einbindungen werden beim Besuch der Seite die Daten der Nutzer an den Drittanbieter automatisch weitergeleitet - unabhängig davon, ob der Nutzer den Button angeklickt hat.
Ist es ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn alle E-Mail Adressen des Verteilers für alle Empfänger sichtbar sind? Der Fehler ist beim Versenden einer Massenmail schnell passiert: Die E-Mail Adressen werden aus einer Liste gezogen und alle in das "Cc"- oder sogar das "An"- Feld des Mailprogramms kopiert.
In der Vor-DSGVO Zeit war ein Gericht der Ansicht, dass man sich bei einem Kontaktformular eine Einwilligung in die Datenverarbeitung einholen muss. Die DSGVO bringt in diesem Bereich jedoch eine Erleichterung für Shopbetreiber. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt man eine Rechtsgrundlage.
Eine SSL-Verschlüsselung von Webseiten ist nicht nur eine Formsache. Eine fehlende Verschlüsselung ist auch ein Abmahngrund. Nur mit https werden personenbezogene Daten, die auf der Website (insbesondere im Bestellvorgang/Warenkorbprozess; auch Kontaktformular) eingegeben werden, verschlüsselt gesendet.
Nach der aktuelle Auffassung (Stand: 1. April 2019) der Datenschutzbehörden (Datenschutzkonferenz) ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage derzeit nicht möglich. Sowohl Facebook als auch die Fanpage-Betreiber müssten ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen.
Internetrecht | 123456 - das beliebteste Passwort
Damit "123456" nicht auch nächstes Jahr wieder zum Gewinner wird, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) ein paar Tipps zur Wahl eines ausreichend sicheren Passworts parat, z. B. die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Bei dem zweiten Sicherheitsfaktor kann es sich z. B. um eine per SMS übermittelte PIN handeln.
Anrufzeiten: Mo-Fr von 10:00 bis 17:00 Uhr.
Abmahnung, Wettbewerb, Unterlassung, Vertragsstrafe, etc.
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