Mietpreisbremse 2019 | Umsatzsteuerausfälle |
Nachdem die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung 2015 wenig bis keine Wirkung auf dem Wohnungsmarkt gezeigt hat, sah sich der Gesetzgeber in der Handlungspflicht und besserte mit einer Verschärfung, die zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, nach.
Die Marktplatzbetreiber fordern nun Bescheinigungen nach § 22f UStG an
Wenn Sie auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay verkaufen, sollten Sie den Marktplatzbetreibern rechtzeitig eine vom Finanzamt erteilte Bescheinigung nach § 22f Umsatzsteuergesetz (UStG) übermitteln.
Andernfalls droht früher oder später der Ausschluss vom Handel.
Worum geht es?
Es geht um das ''Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
beim Handel mit Waren im Internet''.
Das Gesetz begründet mit Wirkung zum 1. Januar 2019 u. a. neue umfassende umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungspflichten für Betreiber elektronischer Markplätze wie z. B. Amazon oder eBay sowie eine neue umsatzsteuerrechtliche Haftung dieser Marktplatzbetreiber.
Kurz gesagt: Wenn Sie als Händler die Umsatzsteuer nicht entrichten, muss eBay als Marktplatzbetreiber hierfür gerade stehen und bezahlen. Aus diesem nachvollziehbaren Grund möchten sich die Marktplatzbetreiber nun absichern und verlangen entsprechende Bestätigungen von den Händlern.
Wer ist davon betroffen?
Von den Anforderungen entsprechender Bescheinigungen sind alle Händler betroffen, die Waren auf den elektronischen Marktplätzen wie Amazon, eBay, etsy, Hood etc. anbieten. Wenn Sie nur in Ihrem eigenen Onlineshop verkaufen, dann sind Sie nicht davon betroffen!
Was ist zu tun?
Wenn Sie auf elektronischen Marktplätzen verkaufen wollen, sollten Sie der Aufforderung nachkommen und die genannte Bescheinigung vorlegen.
Wie und wo erhalte ich diese Bescheinigung?
Übersicht aktueller Abmahngründe
Veraltete oder fehlende Rechtstexte können schnell zu einer teuren Abmahnung führen.
Ihre 75,- Euro sind bei uns 100,- Euro wert!
Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto
bei janolaw.
Jetzt informieren & buchen › |