Gründung einer UG-Gesellschaft (Dauer) |
Gründung einer UG-Gesellschaft (Dauer): Für die notwendige Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister können die zur Gründung einer GmbH erforderlichen Dokumente grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht werden.
Staatliche Genehmigungsurkunden, z. B. eine gewerbliche Erlaubnis bei Gaststätten oder Bauträgern müssen nicht mehr beim Registergericht eingereicht werden. Auch bei der Eintragung einer Ein-Personen-GmbH sind keine besonderen Sicherheitsleistungen mehr erforderlich.
Das Handelsregistergericht darf auch nur dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstigen Nachweisen verlangen, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Stammkapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde.
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