Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Form des Protests, die sich gegen eine im öffentlichen Dienst arbeitende Person richtet. Sie kommt in Betracht, wenn eine solche Person ihre Dienstpflichten verl... Erläuterung einblenden
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Form des Protests, die sich gegen eine im öffentlichen Dienst arbeitende Person richtet. Sie kommt in Betracht, wenn eine solche Person ihre Dienstpflichten verletzt oder die Vermutung besteht, dass eine Dienstpflichtverletzung vorliegen könnte. Der Vorgesetzte wird Fakten nachgehen und ggf. dienstrechtliche Maßnahmen ergreifen. Der Beschwerdeführer erhält in der Regel eine Stellungnahme des Vorgesetzten zu dem Vorfall und eine Mitteilung, welche konkreten dienstrechtlichen Maßnahmen gegen die betreffende Person verhängt wurden.
Richtet sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter ist die folgende Hierarchie zu beachten: Beim Amtsgericht obliegt die Dienstaufsicht dem aufsichtsführenden Amtsrichter oder dem Präsidenten des Amtsgerichts. Beim Landgericht obliegt sie dem Landgerichtspräsidenten über die Gerichte seines Bezirks, ausgenommen diejenigen Amtsgerichte, die mit einem Präsidenten besetzt sind.
Oberhalb dieser ersten Ebene steht die Dienstaufsicht dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu über alle Gerichte seines Bezirks. Die dritte Ebene ist dann die des Landesjustizministers, der die Dienstaufsicht über alle Gerichte des Landes ausübt. Gegen die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amts- oder Landgericht gibt es die Beschwerde an den Oberlandesgerichtspräsidenten. Bleibt auch dieser Beschwerde der Erfolg versagt, dann gibt es die weitere Dienstaufsichtsbeschwerde an den Justizminister.
Schon bei der ersten Beschwerde setzt die Berichtspflicht ein d. h. dass z. B. der Oberlandesgerichtspräsident den Dienstaufsichtspflichtigen der unteren Ebene zum Bericht auffordert. Wird dann gar noch die weitere Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, dann muss der Oberlandesgerichtspräsident nunmehr dem Justizminister berichten.
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