Kosten für die Ausbildung |
Ausbildungsmittel, also insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe, die der Auszubildende für die Ausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt, sind diesem kostenlos zur Verfügung zu stellen. Fachbücher für die Berufsschule muss der Auszubildende dagegen selbst bezahlen.
Um den Zugang zu einem bestimmten Ausbildungsplatz nicht vom finanziellen Leistungsvermögen und Leistungswillen des Auszubildenden abhängig zu machen, ist eine Vereinbarung über die Zahlung von Lehrgeld verboten. Hierunter versteht man eine Abrede zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden oder dessen Eltern, nach der sich der Auszubildende verpflichtet, für seine Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen.
Dies gilt auch für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (wie z. B. Lehrgänge), soweit diese in den Ausbildungsvorgang einbezogen sind. Auch hier darf der Ausbildende keine Entschädigung verlangen, sondern muss vielmehr verursachte Kosten, wie z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst tragen. Die Ausbildungsmittel sind dem Auszubildenden ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Dieses Verbot umfasst auch eine mögliche Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Ausbildenden über die Zahlung einer Entschädigung für die Berufsausbildung. Es ist daher unzulässig, wenn die Eltern dem Auszubildenden einen besonders begehrten Ausbildungsplatz "erkaufen".
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