Teilzeit - Kostenloser RatgeberKostenloser Ratgeber: Bei Teilzeitarbeit ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit zwar kürzer als bei Vollzeitstellen, Teilzeitarbeitnehmer dürfen deswegen aber nicht schlechter behandelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Teilzeit-Anspruch.
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Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit...
Ein Arbeitnehmer hat nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche...
Alle Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Mindest-Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Das gilt auch für Teilzeitarbeitnehmer. Für die Berechnung des Erholungsurlaubs ist es irrelevant, wie lange täglich gearbeitet wird, entscheidend...
Die Rundumlösung für Unternehmer und Mitarbeiter mit Personalverantwortung.