Überstunden - Vergütungshöhe |
Wie Überstunden vergütet werden (Vergütungshöhe), richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag. So kann bspw. vereinbart sein, dass Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Oft finden sich auch Regelungen, nach denen eine bestimmte Anzahl von Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten sind. Eine Regelung, wonach alle geleisteten Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, ist jedoch unwirksam.
Soweit kein Freizeitausgleich oder Abgeltung durch die Gehaltszahlung in Frage kommt, orientiert sich die Vergütung am Verdienst während der regelmäßigen Arbeitszeit. Nur wenn ausdrückliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag enthalten sind, wonach zusätzlich auch ein Überstundenzuschlag zu leisten ist, kann dieser verlangt werden.
Teilzeitbeschäftigte leisten allerdings erst zuschlagpflichtige Überstunden, wenn sie über die Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im Betrieb hinaus arbeiten.
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