Mietminderung / MietkürzungDie neue Wohnung ist ein Traum. Doch oft täuscht der erste Eindruck und es zeigen sich später Mängel, die man bei der Besichtigung übersehen hatte, z.B. Schimmel, eine defekte Heizung etc. Dann kann der Mieter ein Minderungsrecht geltend machen. Kostenloser Rechtsratgeber.
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Schimmelpilz im Bad, Ausfall der Heizung, feuchte Flecken an der Decke? Es gibt viele Gründe für eine Mietkürzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat...
Die Baustelle vor dem Haus, der lärmende Nachbar - all das sind Probleme, für die der Vermieter nicht verantwortlich ist. Dennoch mindern sie den Wohnwert und berechtigen den Mieter eine Mietkürzung vorzunehmen, solange der Mangel besteht...
Die Miete kann nicht gemindert werden, wenn rechtlich überhaupt kein Mangel vorliegt, z.B. wenn eine Altbauwohnung nicht so gut isoliert ist wie eine Neubauwohnung, der Mieter an den Schäden selbst schuld ist, also...
Nach dem Gesetz kann der Mieter die Miete angemessen herabsetzen. Was dies bedeutet, hängt immer vom Einzelfall ab. So reicht die Spanne von wenigen Prozent bis zum vollständigen Einbehalt der Miete. Für die Höhe der Mietminderung gilt grundsätzlich...
Oft kommt es wegen der Mietminderung des Mieters zum Streit vor Gericht. Dort muss dann der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Häufig ist dies nur durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten möglich...
Der Mieter muss den Vermieter sofort und am besten schriftlich üer den Mangel informieren und ihm Gelegenheit geben, den Mangel ordentlich zu prüfen und eventuell selbst zu beseitigen. Viele Mieter kennen diese Pflicht nicht und setzen die Miete...
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