Beweislast im Prozess |
Oft kommt es wegen der Mietminderung des Mieters zum Streit vor Gericht. Dort muss dann der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt (Beweislast). Häufig ist dies nur durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten möglich. Die Kosten dafür muss der Mieter erst einmal vorschießen.
Stellt sich heraus, dass kein Mangel da oder der Mangel geringfügig ist, bleibt der Mieter auf diesen Kosten sitzen. Kann er aber den Mangel nachweisen, dann muss der Vermieter beweisen, dass
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