Mängelanzeige des Mieters |
Der Mieter muss den Vermieter sofort und am besten schriftlich über den Mangel informieren und ihm Gelegenheit geben, den Mangel ordentlich zu prüfen und eventuell selbst zu beseitigen.
Viele Mieter kennen diese Pflicht nicht und setzen die Miete sofort herab. Die Miete kann dann jedoch womöglich nicht gemindert werden und es drohen sogar Schadensersatzansprüche.
Der Vermieter kann sich Ärger mit dem Mieter ersparen, wenn er die Anzeigepflicht in den Mietvertrag mit aufnimmt. So wird klargestellt, dass der Vermieter zunächst die Gelegenheit haben muss, etwaige Mängel selbst zu beseitigen. Dann kann sich der Mieter nicht mehr darauf berufen, er habe von der Anzeigepflicht nichts gewusst.
Jetzt informieren & buchen › |