Vermieterkündigung, fristlos, ständig unpünktliche ZahlungenSparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto bei janolaw.
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Fristlose, hilfsweise fristgemäße, Kündigung des Vermieters wegen ständig unpünktlicher Zahlungen nach vorheriger Abmahnung.
Aktueller Corona-Hinweis: Bis zum 30. September 2022 gilt: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Vermieter kann bei dauerhafter unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, die vom Mieter verursacht wurde, eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dazu ist grundsätzlich eine schwerwiegende ... Erläuterung einblenden
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