Form der Kündigung im Mietverhältnis |
Wer als Mieter ein Mietverhältnis auflösen will, muss dies immer schriftlich tun. Dabei müssen alle Mieter, die auf dem Mietvertrag stehen, persönlich unterschreiben. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam. Gibt es mehrere Vermieter, muss die Kündigung auch an alle Vermieter adressiert sein.
Ähnliches gilt bei der Kündigung durch den Vermieter: Die Kündigung muss von allen Vermietern unterschrieben und an alle Mieter adressiert sein. Sie kann auch durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.
Allerdings muss dem Kündigungsschreiben dann eine unterzeichnete Vollmacht beigefügt sein, es sei denn, die Vertretungsbefugnis ist dem Empfänger bekannt. Der Mieter muss seine ordentliche Kündigung nicht begründen. Außerordentliche Kündigungen und Kündigungen durch den Vermieter bedürfen aber der Begründung.
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