Kündigungsfrist für Mieter |
Für Mieter gilt grundsätzlich eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie ist unabhängig von der Mietdauer. Von dieser Regelung profitieren auch Mieter, die vor dem 1. September 2001 einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Für sie galten oft Kündigungsfristen, die sich nach fünf, acht und zehn Jahren um jeweils drei Monate verlängerten.
Eine Ausnahme von der gesetzlichen Kündigungsfrist besteht bei möbliertem Wohnraum innerhalb der Wohnung des Vermieters, wenn dieser nicht an eine Familie zum dauernden Gebrauch überlassen ist. In diesem Fall ist die Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats möglich.
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei dem Vermieter eintreffen. Auch der Samstag zählt als Werktag. Fällt der dritte Werktag eines Monats auf einen Samstag, endet die Eingangsfrist jedoch erst am darauf folgenden Werktag. Gehen Kündigungen verspätet zu, verschiebt sich der Termin für die Beendigung des Mietverhältnisses immer um einen Monat.
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