Verteidigung gegen eine Kündigung |
Der Vermieter hat dem Mieter rechtmäßig gekündigt. Dennoch gibt es eine Verteidigung gegen die Kündigung und der Mieter kann unter Umständen in seiner Wohnung bleiben - dann nämlich, wenn er Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt und das Gericht dem stattgibt.
Damit der Widerspruch erfolgreich ist, muss der Auszug für den Mieter oder seine Familie eine besondere Härte bedeuten, die schwerer wiegt als der Kündigungsgrund. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Mieter
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