Was ist eine Wohngemeinschaft? |
In Deutschland gibt es immer mehr Einpersonenhaushalte. Dabei kann es eigentlich für einige Personengruppen - wie Senioren oder Studenten - viele Vorteile bringen, sich zu einer Wohngemeinschaft zusammenzuschließen. Für Studenten ist häufig der finanzielle Aspekt ausschlaggebend für die Gründung einer WG.
In teuren Städten wie Hamburg oder München können sich nur die wenigsten Studenten eine eigene Wohnung leisten. Da zudem die Kapazitäten der Studentenwohnheime begrenzt sind, suchen sich viele Studenten ein bezahlbares Zimmer in einer Wohngemeinschaft und sind dann auch bereit, Räume wie Bad, Küche und ggf. Wohnzimmer mit den Mitbewohnern gemeinsam zu nutzen.
Aber auch unter den Senioren hat sich herumgesprochen, dass eine Wohngemeinschaft eine zweckmäßige Alternative zum Altersheim oder einer anderen Betreuungseinrichtung sein kann. Mietkosten können gespart werden, gleichzeitig können die Bewohner einen großen Grad ihrer Selbständigkeit bewahren.
Daneben können Kosten der Betreuungsleistung durch gegenseitige Hilfestellung minimiert werden. Durch wechselseitige Haushaltstätigkeiten und das Miteinanderwohnen entsteht ein Austausch in persönlichen Angelegenheiten, der ein Vereinsamen verhindert.
Worauf es bei einem Zusammenleben z. B. in Form einer Senioren-WG ankommt, lässt sich etwa aus § 1 Wohn- und Teilhabegesetz NRW herleiten:
Die Bewohner sollten
1. ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können,
2. vor Gefahren für Leib und Seele und
3. in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
4. eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
5. umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden,
6. Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
7. ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und
8. in Würde sterben können.
Eine Wohngemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zum Zweck des gemeinsamen Wohnens in einer Wohnung. Was viele nicht wissen: Juristisch gesehen bildet eine Wohngemeinschaft in der Regel eine ''Gesellschaft bürgerlichen Rechts'' (GbR) gemäß § 705 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Denn eine GbR kann auch ohne schriftlichen Vertrag oder Eintragung ins Handelsregister geschlossen werden. Konsequenz: Bei einer GbR haften zum Beispiel alle Mitglieder mit ihren gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft. Die Bewohner einer WG haften für die Mietzahlungen als Gesamtschuldner.
Eine WG darf grundsätzlich nur so viele WG-Mitglieder haben, wie Schlafzimmer zur Verfügung stehen. Bei einem Verstoß hiergegen könnte der Vermieter die Kündigung aussprechen.
Die Rundumlösung für Eigentümer von Immobilien zum attraktiven Paketpreis.
Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen
Schnell
Word-Dokument zum Download
Praktisch
Einfach ausdrucken und einsetzen
Aktuell
Auf dem neuesten Rechtsstand