Schönheitsreparaturen - Kostenloser RatgeberKostenloser Ratgeber: Eigentlich sind Schönheitsreparaturen Sache des Hausherrn. Die meisten Mietverträge enthalten aber Klauseln, die sie auf den Mieter abwälzen. Doch diese Klauseln sind nicht immer gültig. Regelmäßig gibt es Streit darüber.
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Definition: Unter Schönheitsreparaturen versteht man alles, was notwendig ist, um die Gebrauchsspuren in der Wohnung zu beseitigen. Dazu gehört in der Regel alles, was mit Farbe, Tapete und Gips erneuert werden kann.
Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung so erhalten, dass der Mieter sie wie vereinbart nutzen kann. Dazu gehört auch, dass er die Wohnung wieder in Ordnung bringt, wenn es während der Vertragslaufzeit zu üblichen Abnutzungen kommt. Doch...
Wann Schönheitsreparaturen regelmäßig fällig werden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie folgt festgelegt: in Küchen, Bädern und Duschen im Allgemeinen alle drei Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle...
Grundsätzlich kann der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst vornehmen. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass diese von einem Handwerker ausgeführt werden. Allerdings muss die Ausführung der Arbeiten fachgerecht und von mittlerer Art und Güte sein...
Der Mieter will aus seiner Mietwohnung ausziehen. Laut Mietvertrag müsste er daher jetzt eigentlich Schönheitsreparaturen ausführen. Doch nun erfährt er, dass sein Vermieter die Wohnung vollständig oder in Teilen neu gestalten möchte (Sanierungsabsicht)...
Wer die vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht durchführt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Es besteht eine Renovierungspflicht. Voraussetzung ist, dass der Vermieter dem Mieter zuvor schriftlich mitgeteilt hat, welche Arbeiten...
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