Beteiligte Personen in der Ausbildung |
Beteiligte Personen in der Ausbildung: Es wird zwischen Ausbilder und Ausbildendem unterschieden. Ausbildender ist, wer einen Auszubildenden einstellt und mit diesem einen Ausbildungsvertrag schließt. Ausbilder ist derjenige, der die Ausbildung verantwortlich durchführt. In kleineren Betrieben werden Ausbildender und Ausbilder regelmäßig die gleiche Person sein.
Die Bestellung eines Ausbilders hat der Ausbildende der zuständigen Stelle (in der Regel die örtliche Industrie- und Handelskammer, IHK) anzuzeigen. Die sog. Ausbildungshelfer können unter der Verantwortung des Ausbilders an der Berufsausbildung mitwirken.
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