Informationen zu Ausbildungsberufen: Das Bundesinstitut für Berufsbildung - eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn - führt ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe. Für diese Ausbildungsberufe existieren Ausbildungsordnungen, nach denen ausgebildet werden muss.
Diese Ausbildungsordnungen enthalten mindestens folgende Regelungen:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
- die Ausbildungsdauer
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan) und
- die Prüfungsanforderungen.
Folgende Regelungen können in einer Ausbildungsordnung zusätzlich enthalten sein:
- die Stufenausbildung,
- die auf zwei Teile gestreckte Abschlussprüfung
- die Anrechnung einer bereits zurückgelegten Ausbildungszeit
- die Anrechnung anderweitiger Ausbildungen,
- die Vermittlung zusätzlicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- die überbetriebliche Ausbildung
- den Ausbildungsnachweis.
Rechtsgrundlagen: § :89 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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