Um zu ermitteln, ob für ein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt müssen folgende Fragen geklärt werden
- Gibt es einen Tarifvertrag, dessen Geltungsbereich passt?
- Ist dieser Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden (Anwendbarkeit eines Tarifvertrags)?
Teilweise wird im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Tarifvertrag verwiesen. Dieser Tarifvertrag gilt dann unabhängig von seinem Geltungsbereich und der Tarifbindung.
Liegt Tarifbindung vor, darf von den Regelungen des Tarifvertrages nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden (sog. Günstigkeitsprinzip).
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG)
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