Überstunden - Begriff |
Begriff: Als Überstunden oder Mehrarbeit wird die Arbeitszeit bezeichnet, die der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Grenzen finden die zu leistenden Überstunden im Arbeitszeitgesetz, nach dem Arbeitnehmer nicht mehr als 10 Stunden pro Tag beschäftigt werden dürfen.
Als Arbeitszeiten zählen allerdings nicht die Pausenzeiten und die Zeiten, die zum Umkleiden vor und nach der Arbeit benötigt werden. Bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind (z. B. wenn sonst Rohstoffe oder Lebensmittel verderben oder Arbeitsergebnisse misslingen), darf allerdings auch länger gearbeitet werden.
Schließlich findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung für leitende Angestellte oder Chefärzte oder wenn im Tarifvertrag abweichende Regelungen enthalten sind (z. B. Bereitschaftsdienst).
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