Mieterhöhung bei Staffelmiete? |
Bei einer Staffelmiete wird bei Abschluss des Mietvertrags festgelegt, wann die Miete um welchen Betrag steigt. Darüber hinaus darf die Miete nicht erhöht werden, ansonsten ist die Staffelmiete unwirksam. Dies bezieht sich auf die Netto-Kaltmiete und gilt nicht für Betriebskosten, wenn eine Netto-Kaltmiete im Mietvertrag vereinbart wurde.
Im Mietvertrag ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung mit einem Betrag anzugeben, wobei zwischen den einzelnen Staffeln mindestens ein Jahr liegen muss.
Rechtsgrundlagen:
§ 557a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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