Verteidigung gegen Mieterhöhung |
Verteidigung gegen eine Mieterhöhung: Viele Mieter verschenken Geld, weil sie zu schnell Mieterhöhungen akzeptieren, die möglicherweise gar nicht berechtigt sind. Dabei besteht gar kein Grund zur Eile. Das Gesetz gewährt Mietern zwei Monate Bedenkzeit.
Erst danach müssen sie entscheiden, ob sie die Mieterhöhung akzeptieren wollen. Tun sie es nicht, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten klagen.
Zudem hat der Mieter bei einseitigen Mieterhöhungen durch den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Kündigungsfrist: Ende des Monats vor der Mieterhöhung (quasi einen Tag vor der Erhöhung). Mietende: Zwei Monate nach der Kündigung.
Ein Beispiel: Kündigt der Vermieter am 20. Januar schriftlich die Mieterhöhung an, so ist die höhere Miete ab dem 1. April zahlen. Der Mieter kann dann bis zum 31. März mit Wirkung zum 31. Mai kündigen. Während der Kündigungsfrist muss der Mieter nur die bisherige Miete zahlen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 558b, 561 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Rundumlösung für Eigentümer von Immobilien zum attraktiven Paketpreis.
Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen
Schnell
Word-Dokument zum Download
Praktisch
Einfach ausdrucken und einsetzen
Aktuell
Auf dem neuesten Rechtsstand