Tod des Mieters, Kündigung durch die Ehefrau oder die LebensgefährtinSparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto bei janolaw.
|
Kündigung durch die Ehefrau oder die Lebensgefährtin, die mit dem Verstorbenen im Haushalt lebte und auch Partei des Mietvertrages ist, § 563a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
|
Anonym kaufen In den Warenkorb |
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Beim Tod des Mieters ist das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Sind neben dem verstorbenen Mieter ihm nahestehende Personen wie im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten, Lebenspartner, Kinder... Erläuterung einblenden
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Die Rundumlösung für Eigentümer von Immobilien zum attraktiven Paketpreis.
Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen
Schnell
Word-Dokument zum Download
Praktisch
Einfach ausdrucken und einsetzen
Aktuell
Auf dem neuesten Rechtsstand