Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Voreinkommen und beträgt grundsätzlich maximal 1.800 Euro monatlich:
- Voreinkommen unter 1.000 Euro: Das Elterngeld steigt schrittweise auf bis zu 100%
- Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67%
- Voreinkommen von mehr als 1.200 Euro: Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen schrittweise zwischen 65 und 67%
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten den sog.
Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10% des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein
Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
Bei Inanspruchnahme des
ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert.
Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.
Tipp: Elterngeld wird nicht für Zeiten gezahlt, in denen der Arbeitnehmer noch Resturlaub nimmt oder angesparte Überstunden abfeiert. Für diese Zeiten kommt der Arbeitgeber auf. Auch über eine Anpassung der Steuerklassen sollte rechtzeitig nachgedacht werden, denn die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoentgelt. Hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, über die ein Steuerberater informieren kann.
Das Muster für einen Antrag auf Elterngeld (hier für NRW) finden Sie hier:
Elterngeldantrag (Link auf externe Seite) Rechtsgrundlagen:§§ 1, 2, 2a, 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
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