Mobbing: Pflichten des Arbeitgebers |
Mobbing: Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren und das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen. Wenn dem Arbeitgeber Mobbingfälle bekannt gemacht werden, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese unterbunden werden.
Dazu muss der Arbeitgeber seinen Betrieb entsprechend organisieren und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, wie z. B. Mitarbeitergespräch, Abmahnung, Versetzung oder notfalls Kündigung. Eine Kündigung kann unter Umständen auch fristlos erklärt werden, z. B. wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind.
Rechtsgrundlage:
Artt. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG)
Die Rundumlösung für Unternehmer und Mitarbeiter mit Personalverantwortung.