Anzahl der Urlaubstage |
Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich in erster Linie nach der einschlägigen Regelung im Arbeitsvertrag. Gibt es keine Urlaubsregelung, gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Diese bestimmt den Mindesturlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der aber auch bei Bestehen einer arbeitsvertraglichen Regelung nicht unterschritten werden darf.
Wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer nach dem Gesetz zustehen, richtet sich danach, an wie vielen Tagen er beschäftigt wird. Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Samstag) beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage. Entsprechend verringert sich der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Arbeitswoche auf 20 Werktage, bei einer 4-Tage-Arbeitswoche auf 16 Werktage etc.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben 5 Tage zusätzlichen Urlaub; arbeitende Jugendliche haben abhängig vom Alter ebenfalls mehr Urlaub. Abweichend vom Gesetz kann aber in einem Tarifvertrag eine andere Urlaubsregelung festgelegt werden. Wenn ein Tarifvertrag gilt, muss dieser im Betrieb ausgelegt werden, so dass sich jeder Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informieren kann.
Rechtsgrundlagen:
§ 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
§ 208 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
§ 8 Tarifvertragsgesetz (TVG)
Die Rundumlösung für Unternehmer und Mitarbeiter mit Personalverantwortung.