Elterliche Sorge/VaterschaftEltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Kinder zu versorgen - entweder durch Pflege oder durch Unterhaltszahlungen. Als Vater gilt derjenige, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder dessen Vaterschaft anerkannt ist.
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Zur Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter sowie falls vorhanden deren Ehemanns erforderlich. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen...
Der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind haben jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Konsequenz ist, dass die Betroffenen in eine DNA-Untersuchung einwilligen
Mit einer sog. Anfechtungsklage können überprüfbare Tatsachen vorgetragen werden, die die biologische Abstammung des Kindes ernsthaft in Frage stellen. Folgende Personen können die Vaterschaft anfechten: der Mann, der zum...
Nicht miteinander verheiratete Elternpaare haben die Möglichkeit, durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen. Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung eines Notars oder...
Grundsätzlich ist die gemeinsame elterliche Sorge auch gemeinschaftlich auszuüben. Leben die Eltern getrennt, ist dies in Alltagsangelegenheiten aber nicht immer sinnvoll und machbar. Der Ehegatte, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält...
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