Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren |
Eine Restschuldbefreiung setzt voraus, dass ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenbereinigung gescheitert ist. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren stellt die zweite Stufe des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung dar.
Diese zweite Stufe kann der Schuldner innerhalb von sechs Monaten nach dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung beschreiten. Im Mittelpunkt des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens steht der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan, bei dem mit Hilfe des Insolvenzgerichts versucht wird, einen Plan für die Ablösung der Schulden zu erstellen.
Während des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ruht das Insolvenzverfahren insgesamt. Der wesentliche Unterschied zwischen dem vorgerichtlichen und dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren liegt darin, dass das erste in einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern besteht und bei erfolgreichem Abschluss in einem Schuldenbereinigungsplan mündet; hingegen wird beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren eine Einigung mit Hilfe des Richters gesucht.
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