Grad der Behinderung (GdB) |
Der Grad der Behinderung ist ein Maßstab für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 unterteilt. Ab einem GdB von 20 liegt eine Behinderung und ab einem Grad von 50 eine Schwerbehinderung vor.
Der Grad der Behinderung wird durch ärztliche Gutachter bemessen, in der Regel in Zusammenhang mit einem Antrag auf Feststellung eines GdB oder der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. In den Ausweis wird ein sog. Gesamt-GdB eingetragen, der sich jedoch nicht aus bloßer Addition einzelner Behinderungsgrade ergibt.
Es wird vielmehr eine Gesamtschau der einzelnen Behinderungen sowie deren Folgen und Wechselwirkungen vorgenommen. Wichtigster Maßstab für die Bemessung des GdB sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Jetzt informieren & buchen › |