Entfernung von Überwuchs |
Entfernung von Überwuchs: Um nachbarrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, wird dem Grundstückseigentümer für den Fall der Überschreitung der Grundstücksgrenze durch Zweige, Wurzeln oder andere Pflanzen ein Selbsthilferecht eingeräumt. Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer durch den Überwuchs in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Eine solche Beeinträchtigung ist zu bejahen, wenn die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks infolge der Zweige und Wurzeln nach irgendwelcher Richtung verhindert oder erschwert wird. Dabei ist zunächst auf die aktuellen Verhältnisse abzustellen. Maßgebend kann jedoch auch ein unmittelbar bevorstehender Wechsel in der Bewirtschaftung sein.
Die nur entfernte Möglichkeit einer späteren Wirtschaftsänderung reicht nicht aus. Eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch herüberragende Zweige und über die Grundstücksgrenze wachsende Wurzeln ist z. B. in folgenden Fällen anerkannt worden:
Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses
Aufforderung zur Unterlassung von Störungen
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