Welche Nebenkosten/Betriebskosten können umgelegt werden? |
Die zulässigen Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung genau geregelt. Neben den Nebenkosten für Heizung und Warmwasser sind das: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss und Gemeinschaftswascheinrichtungen.
Sonstige Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn sie von der Rechtsprechung anerkannt (z. B. Kosten der Dachrinnenreinigung) und ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind.
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