Nachmieter stellen und raus? |
Wer - z. B. aus beruflichen Gründen - umziehen muss, möchte möglichst schnell aus seinem alten Mietvertrag aussteigen und nicht unnötig doppelt Miete zahlen. Einige Mieter versuchen daher, einen Nachmieter zu stellen. Doch der Vermieter muss sich darauf nicht einlassen.
Darf der Mieter aber einen Nachmieter benennen, weil es entweder vertraglich vereinbart ist oder der Vermieter sein Einverständnis erklärt, kommt er aus seinem Mietvertrag nur heraus, wenn die vorgeschlagene Person geeignet, d. h. vor allem in der Lage ist, die Miete zu bezahlen. Der Mieter ist also grundsätzlich auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.
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