Mitbewohner zieht aus. Vermieter-Zustimmung? |
Falls es einen Hauptmieter gibt und die anderen WG-Mitglieder nur Untermieter sind, so muss der Untermieter nur gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Der Hauptmieter wird dann das Zimmer an einen neuen WG-Mitbewohner vermieten.
Dazu braucht er die Zustimmung des Vermieters (Vermieter-Zustimmung), wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Der Wechsel von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft sollte auf jeden Fall dem Vermieter angezeigt werden.
Bei Auszug einer Person (Mitbewohner zieht aus) können die verbleibenden Mitglieder der Wohngemeinschaft vom Vermieter verlangen, dass sie neue Mitglieder in die WG aufnehmen können.
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