Arbeitsrecht Urteile 2019 |
02.05.2019
Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) mit Urteil vom 11. April 2019 entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs ''Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation'' bejaht (Az.: 10 Sa 2076/18).
Zur Begründung hat das LAG ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen des Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle u. a. Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.
(Quelle: PM des LAG)