Arbeitszeit, regelmäßige |
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer gilt ein kürzerer Ausgleichszeitraum. Als Werktag gilt auch der Samstag, so dass eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (8 Stunden X 6 Tage) erlaubt ist.
In Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen kann die 10-Stunden-Grenze überschritten werden, wenn regelmäßig und erheblich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst geleistet wird. Ebendort kann auch ein anderer Ausgleichzeitraum festgelegt werden. Weitere Ausnahmen gibt es
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