Arbeitgeber stellt Gehaltszahlung ein |
Stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung wegen Insolvenz ein, übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit ausstehende Gehaltszahlungen für die letzten drei Monate vor Eröffnung der Insolvenz (Insolvenzgeld). Ist der Arbeitgeber zahlungsfähig, sollte er zunächst zur Zahlung des rückständigen Arbeitsentgelts unter Setzung einer kurzen Frist (z. B. eine Woche) aufgefordert werden.
Zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht, kann ein arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Schließlich kann bei rückständigem Gehalt von mehreren Monaten, also einer dauerhaften Nichtzahlung, nach Ankündigung auch die Arbeit vorübergehend eingestellt werden, bis der Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Als letztes Mittel kommt auch die fristlose Kündigung in Betracht, wenn der Rückstand auf drei Monate angewachsen ist.
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