Zahlung unter Vorbehalt |
In manchen Situationen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt lediglich ''unter Vorbehalt''. Dies geschieht etwa durch ein ausdrückliches Anschreiben oder eine entsprechend gestaltete Betreff-Formulierung bei einer Banküberweisung.
Mit einer Vorbehaltszahlung will der Arbeitgeber erreichen, dass der Arbeitnehmer daran gehindert ist, vermeintlich ausstehende Gehälter einzuklagen. Die Klage wäre erfolglos, da der Arbeitgeber auch mit einer unter Vorbehalt geleisteten Gehaltszahlung seiner Zahlungspflicht nachkommt. Dem Arbeitnehmer wäre mit einer solchen Zahlung auch sein grundsätzlich bestehendes Zurückbehaltungsrecht genommen. Der Arbeitgeber kommt so nicht in Schuldnerverzug und muss auch keine Zinsen zahlen, wenn sich später herausstellt, dass der Arbeitnehmer Recht hat.
Leistet der Arbeitgeber unter Vorbehalt, um ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers zu begegnen, und stellt sich später heraus, dass der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlt hat, kann der Arbeitnehmer dem Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers nicht entgegenhalten, diese habe von seiner Nichtschuld gewusst. Die Zahlung der Vergütungsansprüche erfolgte dann nur unter dem Druck der Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer.
Rechtsgrundlagen:
§§ 212 Abs. 1 Nr. 1, 814 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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