Weihnachtsgeld als Sondervergütung |
Das Weihnachtsgeld ist eine Form der sog. Sondervergütung. Sondervergütungen werden neben der regulären Arbeitsvergütung als Anerkennung für geleistete Dienste und regelmäßig auch als Anreiz für die weitere Dienstleistung gewährt. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Weihnachtsgeld besteht nicht.
Rechtliche Grundlage für einen Anspruch können aber tarif- oder einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen, sog. betriebliche Übung oder die arbeitsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung sein. Steht dem Arbeitgeber danach eine Weihnachtsgeldzahlung zu, kommt es über die Zahlung des Weihnachtsgelds häufig zu Streit, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Findet sich keine Regelung, dass das Weihnachtsgeld anteilig zu zahlen ist, wenn der Arbeitgeber vor dem Stichtag der Zahlung ausscheidet, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Zahlung. Zulässig ist auch die Vereinbarung, dass Weihnachtsgeld nur gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältis zum Zahlungszeitpunkt noch nicht gekündigt ist, so dass bei einem bei Stichtag gekündigtem Arbeitsverhältnis ebenfalls kein Anspruch besteht.
Bei einer Vereinbarung, nach der das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn der Arbeitnehmer nach Auszahlung aus dem Unternehmen ausscheidet, kommt es für die Wirksamkeit auf die Umstände des Einzelfalls an. Grundsätzlich gilt aber, dass das, was einmal gezahlt wurde, auch behalten werden darf.
Die Rundumlösung für Unternehmer und Mitarbeiter mit Personalverantwortung.